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Grundsteuerreform

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Was ist eigentlich die Grundsteuer?

Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben, sofern dieser nicht ausnahmsweise von der Grundsteuer befreit ist. Sie ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern von bebauten und unbebauten Grundstücken zu zahlen. Neben reinen Wohngrundstücken unterliegen auch gewerblich (mit-)genutzte Grundstücke und Flächen in der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuer.

Anders als die Grunderwerbsteuer (einmalig zu zahlen, wenn ein Grundstück oder Gebäude erworben wird), muss die Grundsteuer jedes Jahr bezahlt werden. Vermieterinnen und Vermieter können sie bei entsprechender Vereinbarung über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieterinnen und Mieter umlegen.

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Die Grundsteuerreform kurz erklärt

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Wichtige Termine

  • Ende März 2022:
    Öffentliche Aufforderung durch das Bundesministerium der Finanzen zur Abgabe der Feststellungserklärungen
  • Mai bis August 2022:
    Erhalt eines Informationsschreibens samt Daten zum Grundbesitz im Bereich des Grundvermögens bis Juli 2022, im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im August 2022
  • 1. Juli 2022:
    Beginn der elektronischen Annahme der Feststellungserklärung über ELSTER (www.elster.de)
  • 31. Oktober 2022:
    Ende der Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung

FAQ zur Grundsteuerreform

https://www.lfst-rlp.de/unsere-themen/grundsteuer/faq-grundsteuer